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Spendenkonto:

Name: Wycliff-Österreich
IBAN: AT92 3503 0000 0002 6054
Verwendungszweck: Projekt [Projektname]


Mann holt über dunklem Holztisch, auf dem ein kleiner Globus steht und ein Laptop liegt, Euroscheine aus seiner Geldbörse.

Die gesamte Arbeit von Wycliff-Österreich wird ausschließlich über Spenden finanziert. Unsere Mitarbeiter im In- und Ausland haben jeweils einen eigenen persönlichen Unterstützerkreis, der ihre Arbeit finanziell trägt.

Möglichkeiten zum Geben:

Sie können ganz konkret das Projekt eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin oder eines unserer Spendenprojekte unterstützen. Wir sind auch dankbar für Spenden „zur freien Verfügung“. Diese werden in den Projekten eingesetzt, die gerade dringenden Bedarf haben. Ebenso willkommen sind Spenden „für Wycliff-Österreich“. Damit unterstützen Sie die Arbeit allgemein. Wir informieren Sie gerne über den aktuellen Bedarf.

Spenderdaten und Spendenabsetzbarkeit:Text in Rahmen: IHRE SPENDE IST STEUERLICH ABSETZBAR. Reg. Nr. SO 2295. – Das Loch im R des Wortes „STEUERLICH“ hat Herzform.

Für Spenden an mildtätige Vereine wurde vom Bundesministerium für Finanzen ab dem Jahr 2017 ein verpflichtender automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingeführt. Davon sind alle Spenden von Privatpersonen betroffen.

Wenn Sie Ihre Spenden im Rahmen der Sonderausgaben gem. §18 EstG 1988 Ihrer Einkommenssteuererklärung (E1) oder Arbeitnehmerveranlagung (L1) geltend machen möchten, dann bitten wir um Bekanntgabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum laut aktuellem Melderegister. Wenn Sie uns Ihre Daten nicht bekannt geben, ist eine steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt nur an das Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet! Die Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Von Datenaustausch ausgenommen sind die Daten jener Personen, die eine Weitergabe innerhalb von vier Wochen nach Spendeneingang schriftlich untersagen!